Rechtsprechung
BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 132/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
Auszug aus BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 132/57
Daß der Kläger ohne Ermächtigung der anderen Teilhaber der Gemeinschaft nicht berechtigt war, einen seiner Beteiligung entsprechenden Anteil der Mietzinsforderung einzuziehen, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 11. Juli 1958-VIII ZR 108/57 - MDR 1958, 686).